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Deutschlands Event- und Partymarke Nr. 1
Vorsicht Falle…. Und Wieder Wurden Leser Falsch Informiert!

Vorsicht Falle…. und wieder wurden Leser falsch informiert!

Markenschutz BALLERMANN – auch über 2017!

 

Liebe Lizenzpartner,

liebe Freunde der Marken “Ballermann”,

Soeben wurden wir auf einen “Bericht” auf einer obskuren Internetseite zum Markenschutz “Ballermann” hingewiesen. Dort wurde behauptet, der Markenschutz “Ballermann“ laufe 2017 aus und dann könne jeder frei die Bezeichnung “Ballermann” für Partys etc. nutzen.

 

Da diese Aussage nicht nur wirklich dumm ist, sondern auch gefährlich für Gutgläubige sein kann, nehmen wir zu dieser Behauptung kurz Stellung:

Wir haben uns den “Bericht” angesehen und müssen (erneut) feststellen, dass die dortigen Angaben allesamt Unsinn sind.

Jede Marke – auch Mercedes, Sony, Warsteiner, Microsoft… – muss nach 10 Jahren verlängert werden. Hierzu genügt allein die Einzahlung der Verlängerungsgebühren. Eine weitere (erneute) Prüfung durch das DPMA erfolgt nicht (siehe hier: http://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html). Wir können versichern, dass alle unsere “Ballermann”-Marken (insges. 16 Marken) ordentlich und fristgerecht verlängert werden. Dies gilt u.a. auch für unsere erste “Ballermann”-Marke aus dem Jahr 1994 (DE 2912542, Ballermann 6), die wir erst im Oktober verlängert haben und die nun bis 2024 im Markenregister eingetragen ist.

Auch im kommenden Jahr stehen weitere “Ballermann”-Marken zur Verlängerung an. Dies ist für jeden ernsthaften Markeninhaber alle 10 Jahre ein ganz normaler – meist automatisierter – Vorgang (siehe hier: http://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html).

 

Der gleiche Unsinn besteht hinsichtlich der “Ballermann-Partys” in 2014. Recherchiert doch mal in Google nach “Ballermannpartys” in 2014. Da findet man viele – aber keine, die nicht von uns genehmigt und/oder lizenziert wurde! Längst sind auch für 2015 Partyverträge/-lizenzen vereinbart…

 

“Ballermann” ist eine seit 20 Jahren (!) gewachsene, bekannte und sehr ordentlich geführte und verteidigte Marke, die auch vor deutschen Gerichten als sehr bekannte und intensivst genutzte Marke gilt (siehe unten). Der erneute Erguss auf einer ausländischen Internetsite zeigt wieder einmal deutlich, was für ein Spinner und Dummkopf der Betreiber doch ist. Wer “Ballermann” im geschäftlichen Verkehr für Waren- und oder Dienstleistungen nutzen möchte, kann gerne mit uns (ernsthaft) sprechen – auch nach 2017 .

 

Abschließend müssen wir JEDEM, der sich ernsthaft mit Marken und Markenschutz beschäftigen will, raten, sich u.U. von einem Patentanwalt und/oder Fachanwalt für den gewerblichen Rechtsschutz beraten zu lassen, da diese auf Verfahren dieser Art spezialisiert sind.

 

Herzliche Grüße von der

BALLERMANN RANCH Blockwinkel

 

i.A. André Engelhardt

Weitere Hinweise:„Ballermann®„, „Ballermann 6®„, „Ballermann 6 Balneario®“ und „Ballermann´s World®„, „Ballermann Records®“; „DIE BALLERMÄNNER®“ sowie „alle Mann am Ballermann®“ sind für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen geschützte und eingetragene Marken (DE 2912542, DE 395 20 454, DE 395 32 401, DE 395 41 643, DE 397 20 684, DE 397 48 147, DE 397 48 148, DE 399 77 705, DE 300 66 279, DE 300 75 142, DE 305 34 388, DE 307 57 409; DE 307 80 740; DE 30 2009 005 808; IR 647 500). Informationen zu den Marken und deren Schutzumfang (Waren und Dienstleistungen) können von jedermann kostenlos auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) recherchiert und geprüft werden (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger). Die Verwertung und Generallizenz der o.g. Markenrechte liegt bei der A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH.
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