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Deutschlands Event- und Partymarke Nr. 1
Alles über die Marke Ballermann®

Deutschlands bekannteste Event- und Partymarke “Ballermann” steht für außeralltägliche Erlebnisse in realen Gemeinschaften.

Wohl keine andere deutsche Marke steht so für “Party” und “Losgelassenheit vom Alltag” wie BALLERMANN. Dabei spielt es eigentlich schon lange keine Rolle mehr, ob diese mehr oder weniger alkohollastigen Events nun auf Mallorca, an der Playa de Palma oder in Deutschland auf einer der zahlreichen, markenlizenzierten Ballermann® Partys stattfindet. “Ballermann” bedeutet Urlaub vom Alltag mit einer großen Portion Lebensfreude und Ausgelassenheit.

Der renommierte Unterhaltungswissenschaftler Dr. Sacha Szabo hatte sich vor einigen Jahren wissenschaftlich mit dem Thema “Ballermann – Phänomen und Marke” beschäftigt und seine Erkenntnisse in dem Buch “Ballermann – Das Buch. Phänomen und Marke” veröffentlicht. Dabei kommt Dr. Szabo u.a. zu dem Ergebnis, dass “Ballermann” deshalb eine noch immer so erfolgreiche Marke ist, weil sie die Möglichkeit der Gemeinschaftsbildung nicht nur ermöglicht, sondern einfordert. “Ballermann”, so Dr. Szabo, “steht für außeralltägliche Erlebnisse in realen Gemeinschaften – und das unter dem Dach einer Marke.”

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Seit die Marke Ballermann im Jahr 1994, also vor vielen Jahren, erstmals in Deutschland als eingetragene und geschützte Marke für Spirituosen (kleine Ballermännchen), Musik und Partyveranstaltungen (Essener Gruga Halle 1995) wahrgenommen wurde, hat sich viel um den Markenmythos Ballermann verändert. Aus der einstigen Proll-Marke, die sich als Solche noch im markenlizenzierten Kinofilm “Ballermann 6” mit Tom Gerhard (Constantinfilm 1997) präsentierte, wurde Deutschlands Party- und Eventmarke Nr. 1.

Die Marke “Ballermann” wird seither durch die Markeninhaber, Annette u. Andre Engelhardt, und deren Lizenzpartner intensiv genutzt, gerade im Bereich der Party- und Eventveranstaltung sowie der Musikdarbietungen als auch Unterhaltungsdienstleistungen! Die omnipräsente Bekanntheit der “Ballermann”-Marke ist allgemein geläufig.

So finden sich original “Ballermann”-Markenprodukte überall im Handel. Die “Ballermann”-Markenprodukte und -Dienstleistungen treten im Unterhaltungs- sowie Musiksektor, bei Fan-Artikeln, Internetdienstleistungen u.v.a.m. in weitem Umfang gegenüber jedermann im Markt auf.

Die ersten Partyveranstaltungen unter der Marke „Ballermann“ führte die Familie Engelhardt Mitte der 90er Jahre im Ruhrgebiet durch. Seither sind unzählige Partyveranstaltungen unter der prägenden Bezeichnung „Ballermann“ in ganz Deutschland lizenziert worden. Hinzu kommen die ebenfalls in Deutschland bekannten Discothekenbetriebe “Ballermann 6” in Düsseldorf und Mülheim a.d. Ruhr.

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Die Marke “Ballermann” wird seit vielen Jahren intensiv durch Lizenzierung genutzt, z.B. für ca. 200 Party- und Eventveranstaltungen p.A., die “Ballermann® Radio Party” des Internetsenders “Ballermann Radio“. Der Partysender zählt zu den bedeutendsten, meistgehörten Webradiosendern in Deutschland (BMR Radio). Auch die Festzelt- und Hallentour “Voll Bock auf Ballermann” (CARTEL EVENTS) oder ständige, regelmäßige Veröffentlichungen von Tonträger (CDs, Donwloads Stream) durch bekannte Labels (MoreMusic, Warner, Telamo, Sony, DA-Music, Hitmix u.v.a.), Partyreisen, alkoholische Getränke, Sommer- und Strandbekleidung (Ballermann Ultras) und eine Vielzahl weiterer Produkte verwenden die Lizenzierung der Marke. Weiterhin bekannt sind beispielsweise auch der Film “Ballermann 6” von Tom Gerhardt oder die auf RTL II ausgestrahlte TV-Show “Ballermann Hits”, der RTL-Film “Der Ballermann – ein Bulle auf Mallorca”, der den bedeutenden Musikpreis-Wettbewerb nebst TV-Show “Ballermann Award” (Goldstar TV / Gute Laune TV), die RTL-Show “UCS – die erfolgreichsten Ballermann Hits aller Zeiten“.

Ferner wird die Entwicklung der “Ballermann”-Marke durch die Familie Engelhardt seit zahlreichen Jahren durch eine Vielzahl von Medienberichterstattungen (TV, Print, Radio) ständig begleitet. Ein gerichtliches Markenverletzungsverfahren, welches vor dem Oberlandesgericht München (OLG) ausgetragen wurde, hat im September 2018 eine derartig hohe Medienpräsenz in bald allen deutschen Medien (Print, TV, Radio) erfahren, dass nunmehr nahezu jedermann die Markenrechte “Ballermann” und deren Inhaber, die Familie Engelhardt, kennen sollte.

Die Mit-Mach-Funktion der Ballermann-Marken-Philosophie, welche von den Ballermann-Markenrechteverwertern, der A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH aus dem niedersächsischen Blockwinkel (bei Sulingen) bei allen wirtschaftlichen Verwertungsformen vorgegeben ist, kommunizieren mittlerweile eine Vielzahl von Ballermann-Markenlizenznehmer unter dem bunten Ballermann-Markenlogo.

Die Ballermann-Mit-Mach-Funktion bedeutet auch: Jeder kann mit Ballermann an den Start gehen – jedoch nur mit Lizenz! Vergeben werden die begehrten Ballermann-Lizenzen von der A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH. Daher ist wichtig zu wissen: Wer mit dem erfolgreichen Markennamen “Ballermann” werben will, benötigt hierfür die Lizenz! Dies gilt für die Veranstaltung von Partys, wie für die Herstellung von Merchandisingprodukten gleichermaßen.

Dabei sind – und dies wird immer gerne verschwiegen – solche Markenlizenzen für jedermann erschwinglich. Teuer wird es nur dann, wenn die Marke im geschäftlichen Verkehr ohne Lizenz, also widerrechtlich, genutzt wird. Dies müsste eigentlich jedem einleuchten.

Alle Infos zur Ballermann´s World und der Marke BALLERMANN® gibt es unter: www.ballermann.de und/oder www.ballermann-ranch.de

Marken-Kontakt:

Engelhardt-Markenkonzepte GmbH
NL Scholen: Marken- & Sportrechte
Blockwinkel 87

27251 Scholen (OT Blockwinkel)
Tel.:    +49 (0)4245 3179970
FAX:  +49 (0)8031 3179971
E-Mail: post@markenkonzepte.de
Internet: www.markenkonzepte.de

Eingetragene Markenrechte Ballermann®:

“Ballermann®“, “Ballermann 6®“, “Ballermann 6 Balneario®“, „Ballermann Records®“; „DIE BALLERMÄNNER®“ sowie „alle Mann am Ballermann®“ sind für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen geschützte und eingetragene Marken (DE 2912542, DE 395 20 454, DE 395 32 401, DE 395 41 643, DE 397 48 147, DE 397 48 148, DE 399 77 705, DE 300 66 279, DE 300 75 142, DE 305 34 388, DE 307 57 409; DE 307 80 740; DE 30 2009 005 808). Informationen zu den Marken und deren Schutzumfang (Waren und Dienstleistungen) können von jedermann kostenlos auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) recherchiert und geprüft werden (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger). Die Verwertung und Generallizenz der o.g. Markenrechte liegt bei der A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH.

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