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Rauchverbot in Gaststätten: gilt das auch für E-Zigaretten?

Das Nichtraucherschutzgesetz untersagt das Rauchen in Gaststätten und auf Veranstaltungen. Somit sind in den Räumlichkeiten Pfeifen, Zigarren und Zigaretten tabu. Doch wie sieht es in solchen Fällen mit E-Zigaretten aus? Gibt es hier eine Gesetzeslücke, die dir das Dampfen erlaubt?

Nichtrauchergesetz dient dem Schutz der Nichtraucher vor Tabakrauch

Bei der E-Zigarette handelt es sich um eine rauchfreie Alternative zur Zigarette. Der Umstieg erfolgt recht einfach. Entwickelt sich die E-Zigarette nun zu einem neuen Partytrend? Bist du auch der Meinung, dass eine Party ohne Zigarettengenuss keinen Spaß macht? Dann kannst du ab sofort zur E-Zigarette greifen! Denn ein aktuelles Urteil besagt, dass du E-Zigaretten trotzdem rauchen darfst. Eine große Auswahl an E-Zigaretten findest du hier. Was sagt nun der Gesetzgeber? In Deutschland ist das Rauchen in Gaststätten und auf Veranstaltungen in geschlossenen Räumen durch das Nichtraucherschutzgesetz untersagt. Das Verwaltungsgericht in Köln entschied mit Aktenzeichen 7 K 4612/13, dass E-Zigaretten trotz Nichtraucherschutzgesetz gedampft werden dürfen! In dem zuvor genannten Fall betrieb der Kläger eine Gaststätte in Köln. Um seine Gäste zu halten, erlaubte er in seinen Räumlichkeiten den Gebrauch von E-Zigaretten. Davon erfuhr die Stadt Köln und kündigte dem Gaststättenbetreiber Ordnungsmaßnahmen an. Sie war der Auffassung, dass ebenfalls der Gebrauch und die Nutzung von E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz in NRW falle und daher zu verbieten ist. Der Gastwirt hingegen erwiderte in seiner Gegendarstellung, dass E-Zigaretten nicht geraucht würden, da hier keine Verbrennung stattfände. Daher sei eine Einbeziehung von E-Zigaretten in das Rauchverbot verfassungswidrig.

Gefahren von Passivrauchen nicht mit dem Konsum von E-Zigaretten vergleichbar

Wie sieht das nun tatsächlich mit E-Zigaretten aus? Werden diese nun geraucht? Das Kölner Verwaltungsgericht sagt Nein! Denn beim Rauchen wird Rauch inhaliert, der bei der Verbrennung von Tabak entsteht. Die in den E-Zigaretten enthaltene zumeist nikotinhaltige Flüssigkeit wird hingegen verdampft. Es wird kein Tabak verbrannt und daher vom Wortsinn her schon nicht geraucht. Das Nichtrauchergesetz diene ausschließlich dem Schutz von Nichtrauchern vor den Gefahren des Rauchs aus Tabak. Die Gefahren aus dem Konsum von E-Zigaretten seien mit den Gefahren des Passivrauchens überhaupt nicht vergleichbar. Die gesundheitlichen Gefahren der im Tabakrauch enthaltenen schädlichen Stoffe fehlen im Dampf der E-Zigaretten. Angesichts dieses Unterschieds fehlt es also dem Nichtraucherschutzgesetz einer ausreichenden Regelung, die den Gebrauch von E-Zigaretten ebenfalls regelt.

Bild: © Hemera Technologies/AbleStock.com/Thinkstock

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