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Neue Abzocke Mit Ballermann

Neue Abzocke mit Ballermann

oder der untaugliche Versuch eines unbekannten DJs an das Geld der andern zu kommen.

Zweiter  und letzter Teil. Eine letzte öffentliche Stellungahme der Ballermann-Markeninhaber zum unsinnigen Treiben eines DJs .

Seit einigen Tagen macht der Zirndorfer DJ Klaus Hoffmann mit einer neuen Abzock-Masche von sich reden. Über ein sog. „Crowdfunding“-Projekt versucht der DJ aus dem Frankenland ungeschulte Interessenten für ein angebliches Löschungsprojekt der bekannten Marke „Ballermann“ zu gewinnen und dabei wesentliche Fakten dem Gutgläubigen vorsätzlich verschweigt. Also: VORSICHT FALLE!

Auf eine Stellungnahme der Markeninhaber (siehe hier: http://www.ballermann.de/news/boese-falle-vosicht-vor-neuem-ballermann-abzocker-2018.html) konterte – wie erwartet – der bislang sogar in seiner fränkischen Heimat wenig bekannte DJ mit einer Darstellung – die ebenfalls wie erwartet – völliger Unsinn ist und deutlich macht, wie wenig der DJ doch vom Marken- und Kennzeichenrecht wirklich verstanden hat. Dies aber verwundert wenig, ist doch Klaus Hoffmann ein DJ und kein im Kennzeichenrecht versierter Jurist. Deshalb versteht er nicht einmal, dass, obwohl er die Löschung einer einzigen Ballermann-Marke (es gibt 14! in einer Markenfamilie) angestrebt, diese mit seinen bisherigen öffentlichen Äußerungen mehr denn je gestärkt hat. Da hat einer echten Beratungsnotstand…

Wer sich ernsthaft einmal über die Chancen einer Löschung der Markenrechte Ballermann informieren möchte, sollte Spezialistenrat (auch bei IHKs) einholen. Eine erste Info hierzu gibt es von einem ECHTEN (!) Patentanwalt auf YouTube unter: https://www.youtube.com/watch?v=Pp97JkHqwZ8

Dies ist die letzte öffentliche Stellungnahme der Markeninhaber zu den unsinnigen und untauglichen Veröffentlichungen des DJ Hoffmann. Er hatte nun seine 5 Minuten Ruhm. Nach der Faschingswoche werden die angekündigten, rechtlichen Schritte gegen Herrn Hoffmann eingeleitet. Zu laufenden Verfahren wird es dann keine weiteren öffentlichen Stellungnahmen durch die Markeninhaber Ballermann geben. Hierfür wird um Verständnis gebeten.

Einige Freunde und Partner des Hauses Ballermann baten die Familie Engelhardt allerdings abschließend noch einmal um klare, deutliche Worte zu dem Ansinnen des DJ Hoffmann.

Mit nachfolgender Wiedergabe einer Email-Korrespondenz vom Samstag mit einer jungen Frau aus Essen (Simone, 17) soll dies gerne erfolgen:

 

Simone (17) schrieb:

Hab von dem Ärger mit Eurer Ballermann-Marke gelesen. Vor meiner Zeit habt ihr Mal auf einer Ballermannparty in Essen mit meinen Eltern gefeiert. Mama hat gesagt, ich könnte euch ruhig mal was fragen – ihr wärt damals wohl ganz nett gewesen.

Also: Kann „Ballermann“ wie der DJ sagt gelöscht werden? Warum ist denn noch kein anderer darauf gekommen? Wäre schön, wenn ihr antworten würdet. Simone aus Essen

 

Antwort der Markeninhaber (Engelhardt):

Liebe Simone, gerne antworten wir Dir, denn Deine Frage ist eine gute Frage: Sie zeigt uns, dass du dir echt Gedanken machst. Super!!

Das was der DJ da schreibt ist Quatsch. Natürlich hat es in den vielen Jahren, die wir nun die Marke Ballermann aufbauen immer wieder einen Schlaumeier gegeben, der – aus den gleichen oder ähnlichen Gründen wie der DJ Hoffmann – eine Markenlöschung anstrebte oder in denen die Markenfähigkeit von Ballermann bestritten bzw. gerichtlich geklärt werden mußte. Solche Verfahren haben wir in den letzten 22 Jahren X-Mal geführt. Das ist alles nichts Neues;-) Der Discjockey hat also das Rad nicht neu erfunden. In Wirklichkeit sucht der nur ein paar Dumme, die ihm – einem DJ –  ihr Geld für die Führung von Prozessen schenken. Dies ist in etwas so, als würdest Du Dir Deine Haare vom Metzger machen lassen und andere sollen dafür bezahlen.

Wir glauben, der macht nur auf „Dicke Hose“, weil er auch einmal bekannt sein will und selbst nicht den Mumm hat, ein ordentliches Verfahren mit/gegen uns zu führen. Werden wir aber bald ändern…

Sag Deinen Eltern einen Liebe Gruß – Sie können sich ja mal melden…

Klarer geht es nun wirklich nicht!

Hier noch einmal der Link zum Interview mit dem (echten) Patentanwalt Christoph Kayser, Kayser & Cobet, Berlin: https://www.youtube.com/watch?v=Pp97JkHqwZ8

Für alle die, die sich für die Markengeschichte der Engelhardts interessieren, gibt es hier die Ballermann-Markenstory: http://www.travelbook.de/europa/wie-der-ballermann-ein-deutsches-ehepaar-zu-millionaeren-machte-675989.html

 

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit und Euer Interesse an den Marken Ballermann!

André Engelhardt, 07.02.2016

 

Markenrechte BALLERMANN:

„Ballermann®„, „Ballermann 6®„, „Ballermann 6 Balneario®“ und „Ballermann´s World®„, „Ballermann Records®“; „DIE BALLERMÄNNER®“ sowie „alle Mann am Ballermann®“ sind für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen geschützte und eingetragene Marken (DE 2912542, DE 395 20 454, DE 395 32 401, DE 395 41 643, DE 397 20 684, DE 397 48 147, DE 397 48 148, DE 399 77 705, DE 300 66 279, DE 300 75 142, DE 305 34 388, DE 307 57 409; DE 307 80 740; DE 30 2009 005 808; IR 647 500). Informationen zu den Marken und deren Schutzumfang (Waren und Dienstleistungen) können von jedermann kostenlos auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) recherchiert und geprüft werden (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger). Die Verwertung und Generallizenz der o.g. Markenrechte liegt bei der A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH.

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