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Deutschlands Event- und Partymarke Nr. 1
Nachtrag Zum Markenschutz BALLERMANN (letzte Stellungnahme)

Nachtrag zum Markenschutz BALLERMANN (letzte Stellungnahme)

Zunächst bedanken wir uns sehr bei allen Lesern und Interessierten, die so großes Interesse am Markenschutz BALLERMANN haben. Das man (und Frau) noch immer so starken Anteil an den Marken “Ballermann” nimmt, zeigt, wie bedeutend “Ballermann” ist und warum “Ballermann” zurecht als Deutschlands bekannteste Event- und Partymarke gilt. Darüber freuen wir uns sehr!
Wir nehmen daher – ein letztes Mal (mehr verdient der Quatsch des Herr Lipp nun wirklich nicht) – auch zu den neuesten Ergüssen der obskuren ausländischen Internetseite zum Markenschutz BALLERMANN Stellung. Wenn doch nur etwas von dem unsäglich Blödsinn, den Herr Lipp ständig verfasst, Substanz hätte, warum wurde dann die allererste “Ballermann”- Marke (Ballermann 6), die vor 20 Jahren angemeldet wurde, soeben bis 2024 verlängert und dies im Markenregister entsprechend vermerkt?
Die neuen Ausführungen sind somit wieder ein derart unglaublich hahnebüchener Unsinn, dass sie die Grenze zur Lächerlichkeit längst überschritten haben. Dies liegt wohl daran, dass ohne einen solchen Quatsch, keiner die Website des Oliver Lipp – oder schlimmer: ihn selbst – beachten würde. Der Herr Oliver Lipp kann sich die Veröffentlichung vom solch einem Unsinn auch nur deshalb erlauben, weil er für Schäden, die gutgläubigen Dritten evtl. entstehen, nicht haften und einstehen muss. Es ist nicht das erste Mal, dass z.B. ein Verein oder Gastronom, der sich auf die lippschen Ausführungen berufen hat, am Ende allein dastand.
Deshalb noch einmal unser Rat: Erkundigt Euch bei Patentanwälten oder Fachanwälten des gewerblichen Rechtsschutz zum Markenschutz. Eine ausländische Website, deren Betreiber für seine meist dümmlichen Angriffe gegen alle und jeden bekannt ist, ist sicher kein guter Ratgeber.
Übrigens hier nimmt ein echter Patentanwalt aus Deutschland zur Schutzfähigkeit der Marke “Ballermann” Stellung: http://www.youtube.com/watch?v=Pp97JkHqwZ8
Danke für Eure Aufmerksamkeit!
Herzlichst
i.A. André Engelhardt
BALLERMANN RANCH Blockwinkel

 

Weitere Markenhinweise:
„Ballermann®„, „Ballermann 6®„, „Ballermann 6 Balneario®“ und „Ballermann´s World®„, „Ballermann Records®“; „DIE BALLERMÄNNER®“ sowie „alle Mann am Ballermann®“ sind für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen geschützte und eingetragene Marken (DE 2912542, DE 395 20 454, DE 395 32 401, DE 395 41 643, DE 397 20 684, DE 397 48 147, DE 397 48 148, DE 399 77 705, DE 300 66 279, DE 300 75 142, DE 305 34 388, DE 307 57 409; DE 307 80 740; DE 30 2009 005 808; IR 647 500). Informationen zu den Marken und deren Schutzumfang (Waren und Dienstleistungen) können von jedermann kostenlos auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) recherchiert und geprüft werden (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger). Die Verwertung und Generallizenz der o.g. Markenrechte liegt bei der A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH.

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